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Mobility Aftermarket Deutschland

Emissionsanalyse: Neuer AU-Leitfaden 7

Modernisierung der Abgasuntersuchung:

AU-Leitfaden 7: Der neue Standard

Die Abgasuntersuchung (AU) steht vor einer der bedeutendsten Vereinfachungen und Modernisierungen der letzten Jahre. Mit der Einführung des neuen AU-Leitfadens 7 (LF7) wird der AU-Prüfablauf grundlegend optimiert: Gesetzliche Redundanzen werden abgebaut und der Fokus gezielt auf diejenigen Prüfparameter gerichtet, die maßgeblich für die Abgasbeurteilung sind. Dabei fließen fundierte Praxiserfahrungen aus der Partikelanzahlmessung (PN) direkt in die Abläufe ein.

Mechaniker bei der Abgasuntersuchung (AU) mit einem Bosch BEA-Abgasmessgerät

Zeitplan und regulatorischer Übergang

Um Werkstätten und Prüforganisationen eine reibungslose Umstellung ohne Betriebsunterbrechungen zu gewährleisten, gilt ein klar definierter Übergangszeitraum:

  • Aktueller Standard AU-Leitfaden 6 (LF6):
    Bleibt bis zum 31. Dezember 2026 der verbindliche Standard für alle Abgasuntersuchungen (Datum vorbehaltlich finaler gesetzlicher Bestätigung).
  • Inkrafttreten von LF7:
    Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 (Datum vorbehaltlich finaler gesetzlicher Bestätigung).
  • Neue LF7-Software von Bosch:
    Bosch stellt rechtzeitig eine rundum erneuerte Softwaregeneration bereit. Neben der vollständigen Abbildung aller LF7-Vorgaben überzeugt die Software mit einer modernen, intuitiven Benutzeroberfläche für maximale Effizienz und geführte Prüfsicherheit im Werkstattalltag.
  • Weiterbetrieb mit LF6 nach 2026:
    Werkstätten, die nicht auf LF7 umsteigen möchten oder deren Hardware nicht kompatibel ist, können weiterhin mit AU-Leitfaden 6 prüfen. Ihr gewohnter Softwarezugriff inklusive der bewährten Solldatenbank und den jährlichen Daten-Updates bleibt unverändert bestehen.
  • Geräte-Kompatibilität:
    Bitte beachten Sie: Aufgrund technischer Hardware-Voraussetzungen sind bestimmte Vorgängergenerationen der BEA-Reihe nicht mit den neuen gesetzlichen Anforderungen kompatibel. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuordnung aller Gerätetypen:
Produkt LF 5.01 LF 6.0 LF 7.0
Produkt
BEA 050
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
-
Produkt
BEA 055
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
✔
Produkt
BEA 060
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
✔
Produkt
BEA 070
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
✔
Produkt
BEA 090
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
✔
Produkt
BEA 150, 250, 350 mit BEA PC
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
-
Produkt
RTM 430
LF 5.01
✔
LF 6.0
-
LF 7.0
-
Produkt
BEA 450
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
-
Produkt
BEA 460
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
-
Produkt
BEA 750
LF 5.01
✔
LF 6.0
-
LF 7.0
-

Wesentliche Prozessänderungen bei der Abgasuntersuchung

Die Neuregelung zielt darauf ab, den Prüfablauf deutlich zu beschleunigen und Werkstätten von fehleranfälligen externen Datenbanken zu entlasten:

Bisher erforderte die Prüfung den Abgleich mit herstellerspezifischen Nenndaten (z. B. enge Drehzahlkorridore im Leerlauf). Da diese Daten historisch teils inkonsistent gepflegt wurden und bei Audits zu Unstimmigkeiten führten, entfällt die Pflicht zur Einhaltung starrer Hersteller-Sollwerte komplett:

  • Neue Funktion der Motordrehzahl: Die Drehzahl dient künftig lediglich als Orientierungswert, um automatisiert zwischen regulärem und erhöhtem Leerlauf zu unterscheiden.

Zur spürbaren Verkürzung der Messzeit und zur Schonung der Prüftechnik wurde die Regelkreisprüfung gestrafft:

  • Die Software erfasst den Lambda-Wert in einer kombinierten Messung: erst im erhöhten, direkt anschließend im regulären Leerlauf.
  • Veraltete Einzelschritte wie Schließwinkel- und Zündzeitpunktprüfungen entfallen ersatzlos.

Die aufwendige Zuordnung über herstellerspezifische Schlüsselnummern (HSN/TSN) wird vereinfacht. Die Prüfsoftware leitet den Prüfer anhand dreier Standardparameter direkt zum richtigen Ablauf:

  • Emissionsschlüsselnummer des Motors
  • Fahrzeugklasse (nach standardisierter EU-Klassifizierung)
  • Datum der Erstzulassung

Krafträder mit Typgenehmigung nach Euro 5+ werden künftig verpflichtend über die standardisierte OBD-Schnittstelle in den automatisierten AU-Prüfablauf eingebunden.

Standardisierte Prüfprotokolle

Zur Reduzierung von Komplexität und Fehlerrisiken werden künftig alle Antriebskonzepte (inkl. Hybride, Range Extender und Motorräder) in sechs klaren Prüfroutinen zusammengefasst:

  1. Ohne Katalysator / Ungeregelter Katalysator (O-Kat / U-Kat)
  2. Geregelter Katalysator ohne OBD (G-Kat Standard)
  3. OBD-überwachter geregelter Katalysator (G-Kat mit OBD)
  4. Konventionelle Trübungsmessung (Ältere Dieselfahrzeuge)
  5. OBD-überwachte Trübungsmessung (Dieselfahrzeuge mit OBD)
  6. OBD-überwachte Partikelanzahlmessung (PN) (Pflicht für Euro 6/VI Dieselfahrzeuge)
Bosch BEA-Abgasmessgerät BEA 950

Praktische Auswirkungen auf die Werkstatt-Infrastruktur

Die Einführung des AU-Leitfadens 7 erfordert eine gezielte Überprüfung der vorhandenen Prüftechnik, um die lückenlose Konformität bei Qualitäts- und DAkkS-Audits sicherzustellen:

Rechtssichere Software-Compliance:

Eine stets aktuelle Gerätesoftware stellt die lückenlose Konformität aller Prüfprotokolle bei Qualitäts- und DAkkS-Audits sicher.

Modulare Partikelmessung (PN):

Die Partikelanzahlmessung bleibt für moderne Dieselfahrzeuge Standard. Bestehende, kompatible BEA-Stationen lassen sich einfach mit dem Bosch BEA 090 nachrüsten. Dank Condensation Particle Counting (CPC) arbeitet das Gerät wartungsarm und mit dem zukunftssicheren Messverfahren.

Kostenvorteil für Werkstätten:

Durch den Wegfall der lizenzintensiven Solldatenbanken sinken die jährlichen Softwarekosten. Das Jahresabonnement für die BEA-PC Systemsoftware LF7 liegt bei 150 € / Jahr (UVP zzgl. MwSt.).

Einfacher Umstieg:

Für den Wechsel auf LF7 genügt eine formlose Vertragsanpassung (Kündigung des bisherigen LF6-Abonnements und Aktivierung der neuen LF7-Lizenz). Wenden Sie sich hierzu an Ihren Bosch-Vertriebspartner oder den Bosch-Kundenservice.

FAQ

Ja. Bosch unterstützt Werkstätten und Prüforganisationen zuverlässig bei der Umstellung auf den neuen AU-Leitfaden 7 (LF7). Wir stellen rechtzeitig eine aktualisierte Software bereit, die vollständig auf die neuen gesetzlichen Prüfabläufe und Parameter abgestimmt ist.

Voraussichtlich zum 01.01.2027 (Termin vorbehaltlich der finalen gesetzlichen Bestätigung).

Bitte beachten Sie: Aufgrund technischer Hardware-Voraussetzungen sind bestimmte Vorgängergenerationen nicht mit den neuen gesetzlichen Anforderungen kompatibel. Eine Übersicht aller unterstützten Produkte finden Sie unten.

Produkt LF 5.01 LF 6.0 LF 7.0
Produkt
BEA 050
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
-
Produkt
BEA 055
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
✔
Produkt
BEA 060
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
✔
Produkt
BEA 070
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
✔
Produkt
BEA 090
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
✔
Produkt
BEA 150, 250, 350 mit BEA PC
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
-
Produkt
RTM 430
LF 5.01
✔
LF 6.0
-
LF 7.0
-
Produkt
BEA 450
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
-
Produkt
BEA 460
LF 5.01
✔
LF 6.0
✔
LF 7.0
-
Produkt
BEA 750
LF 5.01
✔
LF 6.0
-
LF 7.0
-

Nein. Werkstätten, die keine Prüfungen nach AU-Leitfaden 7 durchführen möchten oder müssen, können weiterhin uneingeschränkt mit AU-Leitfaden 6 (LF6) arbeiten. Ihr bestehender Vertrag läuft unverändert weiter – inklusive der gewohnten Softwareversion, dem Zugriff auf die Solldatenbank und den regulären jährlichen Daten-Updates.

Für den Umstieg auf LF7 ist eine Vertragsumstellung erforderlich:

Vertragsanpassung: Kündigung des bestehenden LF6-Vertrags und Neuabschluss einer LF7-Vereinbarung.

Preise & Konditionen: Für den LF7-Vertrag gilt eine angepasste Preisstruktur.

Wichtiger Hinweis zur Solldatenbank: Unter AU-Leitfaden 7 entfällt die integrierte Emissions-Solldatenbank vollständig, da diese nach den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr zulässig ist.

Für die Umstellung und individuelle Beratung steht Ihnen Ihr Bosch-Vertriebspartner oder unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

Sollte Ihr Gerät nicht mehr mit LF7 kompatibel sein, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Weiterbetrieb unter LF6: Sie nutzen Ihr Gerät wie gewohnt mit dem bestehenden LF6-Softwarevertrag weiter.

Modernisierung / Neugerät: Sie rüsten Ihre Werkstatt mit einer aktuellen, LF7-fähigen BEA-Generation aus (z. B. BEA 030/070/090 mit KTS 560/590). Sprechen Sie uns gerne auf attraktive Upgrade- und Eintauschangebote an.