Das ändert sich voraussichtlich mit dem AU-Leitfaden 6 (LF 6)
Abgasuntersuchung mit Partikelzählung
Stichtag spätestens am 1.7.2023
Spätestens bis zum 1.7.2023 wird die Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung eingeführt. Dann ist an allen Diesel-Fahrzeugen ab Euro 6/VI eine Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU)/Hauptuntersuchung (HU) durchzuführen. Bisher wurde die Rauchgastrübungsmessung (Messung des Absorptionskoeffizienten) durchgeführt. Der Ablauf der neuen Abgasuntersuchung für diese Fahrzeuge wird im Leitfaden 6 beschrieben.
Warum gibt es einen neuen AU-Leitfaden?
Der neue AU-Leitfaden 6 und die Partikelzählung sind für Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) in der Euro 6/VI Klasse erforderlich, da diese über einen Partikelfilter verfügen. Im Rahmen der AU kann künftig festgestellt werden, ob und wie effizient der jeweilige Dieselpartikelfilter arbeitet. Eine herkömmliche Trübungsmessung wie bei Euro 4 und Euro 5 Fahrzeugen reicht spätestens ab dem 1.7.2023 für Euro 6 Fahrzeuge nicht mehr aus.
Welcher AU-Leitfaden gilt für welches Fahrzeug:
Fahrzeugart | LF 4 | LF 5 | LF 5.01 | LF 6 |
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Fahrzeugart
3.2 Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor ohne-/U-Kat
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LF 4
x
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LF 5
x
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LF 5.01
x
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LF 6
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Fahrzeugart
3.3 Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor und G-Kat
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LF 4
x
|
LF 5
x
|
LF 5.01
x
|
LF 6
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Fahrzeugart
3.4 Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor mit G-Kat und OBD-System
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LF 4
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LF 5
|
LF 5.01
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LF 6
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Fahrzeugart
► Erstzulassung bis 31.12.2005
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LF 4
x
|
LF 5
x
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LF 5.01
x
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LF 6
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Fahrzeugart
► Erstzulassung ab 01.01.2006
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LF 4
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LF 5
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LF 5.01
x
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LF 6
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Fahrzeugart
► Stufe Euro 6/VI
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LF 4
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LF 5
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LF 5.01
x
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LF 6
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Fahrzeugart
3.5 Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor
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LF 4
x
|
LF 5
x
|
LF 5.01
x
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LF 6
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Fahrzeugart
3.6 Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor mit OBD-System
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LF 4
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LF 5
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LF 5.01
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LF 6
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Fahrzeugart
► Erstzulassung bis 31.12.2005
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LF 4
x
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LF 5
x
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LF 5.01
x
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LF 6
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Fahrzeugart
► Erstzulassung ab 01.01.2006
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LF 4
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LF 5
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LF 5.01
x
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LF 6
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Fahrzeugart
► Stufe Euro 6/VI
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LF 4
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LF 5
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LF 5.01
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LF 6
x
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Prüfgeräte zur Partikelzählung
Die AU-Gerätehersteller stellen ab Mitte 2022 spezielle Partikelzählgeräte zur Verfügung, welche von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) für die neue Abgasnorm zugelassen sein müssen. Die Geräte werden im Lauf des Jahres 2022 mit zwei verschiedenen Messtechnologien angeboten:
- Condensation Particle Counting (CPC)
Die Partikel werden mithilfe des Alkohols Isopropanol vergrößert und anschließend direkt gezählt. Mehr Infos zur CPC-Messmethode - Diffusion Charging (DC)
Die Partikel werden elektrisch beladen und auf einem Gitter gesammelt. Über einen gemessenen Stromwert wird die Partikelanzahl ermittelt.
Ablauf der AU nach LF 6 für Diesel-Fahrzeuge ab Euro 6/VI
Die Partikelzählung wird in bereits bestehende AU-Prüfabläufe integriert. Die Partikelzählung erfolgt im Leerlauf, daher ist beim Messvorgang kein Anfahren der Abregeldrehzahl erforderlich. Der Messablauf und die Grenzwerte sind bei Pkw und Nfz dieselben.
Vorbereitung
- Motor läuft für 15 Sekunden im Leerlauf
- Drehzahlanhebung um min. 1000 m-1 für mind. 2 Sekunden. Diese kurze Anhebung der Drehzahl dient dazu das AGR-Ventil zu aktivieren.
- Beruhigungsphase, Motor läuft für 30 Sekunden im Leerlauf.
Messung der Partikelanzahl
Die anschließende Messung besteht aus maximal drei Abschnitten von je 30 Sekunden Dauer. Aus jedem dieser Abschnitte wird der Mittelwert der Partikelanzahl ermittelt.
Ist der Mittelwert des ersten Abschnitts kleiner oder gleich des Grenzwerts 50.000 cm-3, dann ist die Prüfung bestanden (Fast Pass).
Andernfalls werden zwei weitere 30-Sekunden Abschnitte gemessen und jeweils der Mittelwert ermittelt. Ist der Mittelwert aus allen drei Abschnitten dann kleiner oder gleich des Grenzwerts 250.000 cm-3, dann ist die Prüfung bestanden.
Kann bei der OBD-Prüfung vor der Partikelmessung kein Kontakt zur Fahrzeugelektronik aufgebaut werden und ist somit kein Auslesen der Readyness-Codes, Drehzahl und Temperatur möglich, können diese Werte mit einer alternativen Drehzahl- und Temperaturmessung durchgeführt werden, beispielsweise mit dem Modul BEA 030.

Kalibrierung der Partikelzähler
Der Nachweis über die Genauigkeitsklasse und Fehlergrenze erfolgt über die AU-Geräte-Kalibrierungsrichtlinie. Ein akkreditiertes Kalibrierungslabor nimmt die Kalibrierung nach ISO/IEC 17025:2005 vor und dokumentiert den Nachweis des Kalibrierergebnisses anhand eines Kalibrierscheines oder -aufklebers. Die Kalibrierung des Partikelzählers ist jährlich erforderlich.
Neuigkeiten im AU-LF 6, die weitere Fahrzeugklassen betreffen
Änderungen der Sollwerte
Werden Sollwerte durch den Bediener vor der Prüfung geändert, so sind diese im AU-Protokoll mit dem Zeichen # zu kennzeichnen.
Ermittlung der Drehzahl-Sollwerte bei Dieselfahrzeugen mit OBD
Sind im Sollwerte-Dialog innerhalb der Prüfsoftware keine Grenzen für die Leerlaufdrehzahl enthalten, werden diese bei einer späteren Messung ermittelt und für den weiteren Ablauf verwendet. Sollwert = Messwert +/- 50 min-1
Ermittlung der Abregeldrehzahl-Sollwerte bei Dieselfahrzeugen mit OBD
Sollte bei diesen Fahrzeugen die Abregeldrehzahl z. B. durch eine Standdrehzahlbegrenzung nicht erreicht werden, so kann der niedrigere Drehzahlwert als Abregeldrehzahl-Sollwert +/- 50 min-1 verwendet werden.
Mängelliste
Alle Fehler in der AU werden wie seither im AU-Protokoll selbsterklärend erfasst. Neu ist nun, dass alle Fehler mit einem spezifischen, im Leitfaden 6 festgelegten Mängelcode erfasst werden müssen.